Die Mühlen des Amtsschimmels
In Deutschland ein Kind zur Welt zu bringen, ist gar nicht so ohne. Man wird von allen Seiten unterstützt, dass man sich in der Schwangerschaft nicht überlastet und nach der Geburt möglichst lange (am besten für immer) Heim und Herd hütet, damit es dem Nachwuchs an nichts fehle. Dafür gibt es zeitweise Geld, ordentlich politische Propaganda und, für später dann, keine Betreuungsplätze.
Ein Teil dieses Förderprogramms für Mütter ist der gesetzliche Mutterschutz. Dieser beginnt 6 Wochen vor der Geburt und endet 8 Wochen danach. Im Idealfall ist man in dieser Zeit erwerbstätig. Dann gibt es ein bißchen Geld von der Krankenkasse und ein bißchen Geld vom Arbeitgeber, so dass man in Summe auf sein ursprüngliches Gehalt kommt. Ist man arbeitslos, bekommt man einen Mindestsatz (300 Euro monatlich) der Krankenkasse – aber kein Arbeitslosengeld, da man auf dem Arbeitsmarkt ja nicht vermittelbar ist (Mutterschutz kommt einem Beschäftigungsverbot gleich).
Ich bin derzeit arbeitslos, da mein befristeter Vertrag mit dem Beginn des Mutterschutzes endete. Fluch und Segen dabei ist, dass ich 3 Tage während des Mutterschutzes noch offiziell angestellt war. Das bedeutet, dass mir die Krankenkasse für die gesamte Mutterschutzfrist Mutterschutzgeld in Höhe des Krankengeldes ausbezahlt (das sind glücklicherweise mehr als 300 Euro), für die 3 Tage, die ich im Angestelltenverhältnis stand, bekomme ich noch den Zuschlag vom Arbeitgeber. Das war jetzt der Teil mit dem Segen. Der Fluch dabei ist: Wegen dieser 3 Tage benötigt die Krankenkasse einige Angaben vom Arbeitgeber.
Das Mutterschaftsgeld kann man erst beantragen, wenn man eine Bescheinigung des Gynäkologen über den vorraussichtlichen Geburtstermin erhält. Obwohl eine Schwangerschaft 10 Monate dauert und der Geburtstermin in den ersten 3 Monaten festgelegt (und dann auch meist nicht mehr korrigiert wird), darf diese Bescheinigung erst 7 Wochen vor der Geburt ausgestellt werden. Das ist, zur Erinnerung, eine Woche bevor die gesetzlich vorgeschriebene Mutterschutzfrist beginnt, in der man, wegen des Beschäftigungsverbotes, keinen Lohn mehr erhält.
Als ich nun meinen Arztbeleg, dass ich auch wirklich am seit Monaten bekannten Termin entbinden werde, zur Krankenkasse schickte, war es der 2. August. Bis zum Entbindungstermin am 9.09. noch massig Zeit – dachte ich. Am 16. August erhielt ich ein Schreiben, dass mein Schreiben vom 16. August eingegangen und in Bearbeitung wäre. Mal davon abgesehen, dass mein Sachbearbeiter wohl irgendwie ein Zahlenproblem hat, lag mein Brief geschlagene zwei Wochen bei der Krankenkasse, bis er mal bearbeitet wurde. Im Brief stand noch etwas von “einer weiteren Klärung bis zur endgültigen Bearbeitung” und ich ahnte schon…
Da ich bis heute, weitere zwei Wochen später, nichts mehr von meiner Krankenkasse gehört hatte, beschloß ich, mal nachzufragen. Der nette Herr an der Hotline erklärte mir, dass noch eine Auskunft vom Arbeitgeber fehlte und sie nun nicht genau wüßten, was das Problem sei. Ich konnte mir das Problem relativ gut vorstellen: Ich war an der Uni Bonn angestellt, wo es zwei zentrale Stellen der Personalverwaltung gibt: Zum einen die Personalabteilung der Universität, die sich um die allgemeine Verwaltung kümmert. Zum anderen das Landesamt für Besoldung und Versorgung, das für die finanzielle Verwaltung zuständig ist. Man braucht nicht viel Phantasie, um sich vorzustellen, dass es bei so einer Verwaltungsstruktur auch mal länger dauern kann.
Ich rief meine ehemalige Sachbearbeiterin an, die gut im Kaffeepause auf dem Gang machen ist – und auch sonst ziemlich freundlich. Trotz der Kaffeepausen-Angewohnheit hatte ich sie diesmal direkt am Apparat. Sie war auch schon mal einen kompletten Tag telefonisch nicht erreichbar und als ich einfach vorbei ging traf ich sie – richtig: bei der Kaffeepause auf dem Gang. Die Aufforderung der Krankenkasse ging am 23. August (!) bei ihr ein und wurde sofort bearbeitet, da ihr bewusst ist, dass es da um Geld geht und einen kurzen Bearbeitungszeitraum. Jetzt würde die Anfrage wohl beim LBV hängen und da könne sie leider auch nichts für tun.
Ich dankte ihr und war aber doch ziemlich sprachlos, dass ein Mitarbeiter bei der Krankenkasse 3 Wochen für die Bearbeitung einer Mutterschutzanfrage braucht. Die erste Zahlung soll vor der Geburt erfolgen – das ergibt einen Bearbeitungszeitraum von insgesamt 6 Wochen. Wie kann man da als der Erstbearbeiter so viel Zeit vertrödeln, wenn es um die finanzielle Frage der Existenzsicherung geht? Manchen scheint eben einfach die Sonne aus dem Arsch, im Sommer, zur Urlaubszeit, offenbar ganz besonders.
Als letzte Station wollte ich beim LBV nachhaken. Da es da keinen Sachbearbeiter oder direkten Ansprechpartner gibt, muß man sein Anliegen immer irgendwem erklären, der dann versucht, das Problem irgendwie mit irgendwem anders zu lösen. Ich versuchte das und der irgendwer fand heraus, dass die Anfrage noch nicht bearbeitet wär. Da man bis zu den Sachbearbeitern gar nicht erst vordringen kann, kann man sie auch nicht bitten, die Bearbeitung etwas zu beschleunigen. Er wollte der Bearbeiterin aber gern eine Email schicken, dass es dringend sei. Im Moment würde ja soo viel reinkommen und die Leute hätten auch nur zwei Hände zur Bearbeitung.
Da wär ich beinah geplatzt. Schon klar, dass sich andere vorher bei der Bearbeitung schon viel Zeit gelassen haben. Aber gerade wenn es um Mutterschaftsgeld geht, dann weiß man als Bearbeiter, dass es ein enges Zeitfenster gibt. Und wenn der Brief bei jedem zwei Wochen liegt, dann kann ich halt im Zweifelsfall meine Miete nicht bezahlen. Dieses Minimum an Realitätssinn fehlt meiner Erfahrung nach so gut wie allen Beamten.
Ich bin jetzt jedenfalls mal gespannt, ob nun das Baby früher kommt oder der Wisch von der Krankenkasse und die Zahlung. Der absolute Clou an der Sache ist ja, dass für die Zeit nach der Geburt der ganze Spaß noch mal von vorne losgeht. Zynischerweise gehen die Krankenkassen davon aus, dass ein nicht unerheblicher Teil der Babys doch nicht auf die Welt kommt (in Wahrheit ist das weniger als 1%!). Es erfolgt eine Berechnung des Mutterschaftsgeldes für nach der Geburt erst, wenn das Kind geboren wurde. Da die Mutterschutzfrist nach der Geburt immer 8 Wochen lang ist, ist es auch ganz unerheblich, wann genau das Kind jetzt kommt. Es gibt sowieso nur eine Zahlung für den kompletten Zeitraum nach der Geburt. Die Frage ist wirklich nur, ob das Kind kommt und ob es lebend kommt.
Für diese Berechnung brauchen sie natürlich auch wieder eine Bescheinigung des ehemaligen Arbeitgebers und der Tanz geht von vorn los. Daran gekoppelt ist auch eine Bescheinigung der Krankenkasse über die Höhe des Mutterschaftsgeldes, die man bei der Beantragung des Elterngeldes vorlegen muß. Das heißt im Klartext: solange wie nach der Geburt genauso getrödelt wird wie vorher, kann ich kein Elterngeld beantragen.
Für die Beantragung des Elterngeldes bleibt nach der Geburt aber nur ein gewisses Zeitfenster, ist ja klar.

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