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Netter Brief für unseren Vermieter

Blogged in Alltag,Studentenleben by kakamon Samstag Februar 12, 2011

ohne Kommentar, der folgt vielleicht irgendwann nochmal:

Sehr geehrter Herr Lüning,

nach unserem Telefonat vom 29.03.2009 möchten wir Sie noch einmal schriftlich darauf hinweisen, dass wir die nicht uns gehörenden Gegenstände auf dem laut Mietvertrag uns zur Verfügung gestellten Dachboden nicht entsorgen werden. Der Speicher ist nicht abschließbar, so dass nicht nur wir, sondern jeder Mieter im Haus Zutritt zum Dachboden hat. Wir wissen daher nicht, welche eingelagerten Gegenstände von anderen Mietern oder von ehemaligen Mietern sind. Außerdem wurde kein Übergabeprotokoll beim Einzug angefertigt, so dass nicht nachweisbar ist, welche Gegenstände von Vormietern zurückgelassen wurden. Die diesbezügliche Beweispflicht liegt beim Vermieter.

Gemäß § 49 Abs. 4 der Bauordnung NRW muss jede Wohnung über einen Abstellraum verfügen, der mindestens 6 qm groß sein soll. Die Abstellflächen dürfen bei der Berechnung der Mietfläche nicht berücksichtigt werden. Offensichtlich soll der Dachboden der uns laut Gesetz zustehende Abstellraum sein. Falls aus Brandschutzgründen die Nutzung des Dachbodens als Abstellraum nicht zulässig ist, erwarten wir alternativ die alleinige Nutzung eines abschließbaren Kellerraumes.

Weiter weisen wir Sie darauf hin, dass wir mit einem weniger als 1 qm fassenden Raum im Keller nicht zufrieden sind. Gerne geben wir uns allerdings mit einem zwischen 4 und 6 qm fassenden Abstellraum zufrieden. Wenn Sie mit dem Umbau des abschließbaren Kellerraumes fertig sind und uns einen solchen zur Verfügung stellen können, geben Sie uns doch bitte Bescheid, so dass wir dann gerne die uns gehörenden Kartons vom Dachboden in den Keller räumen werden.

Wir begrüßen es sehr, dass Sie sich zum Thema Brandschutz Gedanken machen. Vielleicht können Ihnen in diesem Zuge folgende Hinweise behilflich sein: Es fehlen Feuerlöscher und Brandmelder im Treppenhaus und die Eingangstüren zu den Wohnungen haben keine Brandschutztüren. Welcher zweite Fluchtweg ist für die Dachgeschossbewohner vorgesehen? Da das Treppenhaus aus Holz ist, besteht erhöhte Brandgefahr. Eventuell haben Sie ja bei den anstehenden Umbauarbeiten die Möglichkeit, auch diese Punkte zu berücksichtigen.

Mit freundlichen Grüßen,


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